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Zur Lebens- und Wohnqualität in einer Gemeinde trägt auch die Einhaltung der Ruhe- und Nachtzeiten bei. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr vorgegeben. Als Ruhezeiten sollten zusätzlich die Zeiten von 6 Uhr bis 7 Uhr und von 20 Uhr bis 22 Uhr eingehalten werden. Selbstverständlich gelten Sonn- und Feiertage als besondere "Ruhetage".
Die Benutzung von geräuschvollen Maschinen und Geräten (Rasenmäher, Kreissägen und dergleichen) ist während der Ruhezeiten verboten. Bitte mähen Sie den Rasen auch nicht während der Mittagszeit von 12 Uhr bis 13 Uhr !
Im Sinne einer guten Nachbarschaft ersuchen wir um Rücksichtnahme und um Einhaltung der angeführten Zeiten !
08.05.2020
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